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Handlungsunfähig durch Krankheit oder Tod / SoVD rät, frühzeitig Regelungen zu treffen Online-Vortrag informiert zu Umgang mit digitalen Daten

Hannover. Der Alltag vieler Menschen wird zunehmend digitaler. Doch einmal im Netz übermittelte und gespeicherte Daten bleiben auch nach dem Tod bei den jeweiligen Anbieter*innen. Welche Regelungen Nutzer*innen deshalb frühzeitig treffen sollten, thematisiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen in seinem kostenfreien Online-Vortrag „Digitales Erbe“ am 26. Oktober 2023 von 16 bis 17.30 Uhr.

 Die Nutzung zahlreicher sozialer Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messenger-Diensten, der Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten: Daten, die im Netzt übermittelt und abgespeichert werden, verbleiben auch nach dem Tod der Nutzer*innen bei den jeweiligen Anbieter*innen. Aber auch beispielsweise eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, sich darum zu kümmern, was mit ihren digitalen Daten passieren soll. „Daher ist es für jede*n ratsam, ihre*seine Daten im Blick zu behalten und früh genug Regelungen zu treffen. Darum wird es in meinem Vortrag ‚Digitales Erbe‘ gehen“, informiert Referent Frank Rethmeier, Regionalleiter des SoVD in Hannover. Die Online-Veranstaltung findet am 26. Oktober 2023 von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.

Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen, sich bis zum 23. Oktober unter weiterbildung(at)sovd-nds.de anzumelden. Den Teilnahmelink erhalten Angemeldete spätestens am Vortragstag in einer E-Mail. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe und weiteren geplanten Veranstaltungen sind unter www.sovd-nds.de zu finden.