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Beratung zu Patientenverfügung, Kurzarbeit, Wohngeld & Co.SoVD in Niedersachsen öffnet wieder Beratungszentren

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen öffnet ab dem 27. April wieder seine rund 60 Beratungszentren und steht damit persönlich zu Fragen rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Hartz IV und Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Darüber hinaus berät der SoVD aber auch weiterhin per Telefon und E-Mail.

Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Kann ich zum Kurzarbeitergeld Geld dazu verdienen? Diese und weitere Fragen beschäftigen Betroffene aufgrund der Corona-Krise momentan ganz besonders. Antworten darauf hat der SoVD. Im März hatte Niedersachsens größter Sozialverband aufgrund der derzeitigen Lage seine Beratung auf Telefon und E-Mail umgestellt. Jetzt öffnet der SoVD wieder seine Türen für persönliche Gespräche mit Ratsuchenden – allerdings unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

„Im Vordergrund steht selbstverständlich die Gesundheit – die unserer Mitglieder und die unserer Kolleginnen und Kollegen“, betont SoVD-Landesgeschäftsführer Dirk Swinke. Deshalb ist zum Beispiel das Tragen von Schutzmasken während des Gesprächs verpflichtend. Zudem erfolgt die Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

„Für diejenigen, die gerade nicht zu uns in Beratungszentrum kommen können oder wollen, bieten wir natürlich weiterhin eine Beratung per Telefon oder E-Mail an. Auch so können wir Anträge stellen, Widerspruch einlegen oder Klage einreichen“, erläutert Swinke.

Termine für eine Beratung können Interessierte unter der Nummer 0511 65610720 vereinbaren. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.sovd-nds.de.