SoVD fordert jährliche Anpassung und Einführung eines TaubblindengeldesLandesblindengeld: „Erhöhung kann nur erster Schritt sein“
Zum 1. Januar wird in Niedersachsen das Landesblindengeld von 375 auf 410 Euro monatlich angehoben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt die Erhöhung zwar, fordert aber eine jährliche Anpassung. Die letzte Erhöhung liegt vier Jahre zurück. Außerdem ist aus Sicht des Verbandes der Betrag – im Vergleich mit anderen Bundesländern – noch immer zu niedrig.
Während in Bayern blinde Menschen als Ausgleich für ihre Mehraufwendungen 651 Euro erhalten, bekamen Betroffene in Niedersachsen in den vergangenen Jahren lediglich etwas mehr als die Hälfte. „Dass dieser Betrag jetzt endlich erhöht wird, freut uns natürlich“, betont Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen. Gleichzeitig könne dies aber nur ein erster Schritt sein. „Es ist schwer zu erklären, warum Blinde in anderen Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen mehr Unterstützung erhalten“, ergänzt er. Außerdem müsse es – wie bei anderen Leistungen auch – eine dynamische Anpassung geben. „Betroffene mussten vier Jahre lang auf die jetzige Erhöhung warten. Wir fordern eine jährliche Anpassung. Da muss die Landesregierung dringend nachbessern“, so der SoVD-Chef.
Im Zuge der Erhöhung fordert Niedersachsens größter Sozialverband auch die Einführung eines Taubblindengeldes. „Diese Leistung, die für Menschen bestimmt ist, die blind und gehörlos sind, existiert in anderen Bundesländern zum Teil seit Jahren. Nur Niedersachsen hinkt in dem Punkt hinterher und lässt Betroffene im Regen stehen“, sagt Sackarendt.