Corona-Kinderbonus: keine Lösung für Kinderarmut und soziale UngleichheitSoVD fordert Kindergrundsicherung statt Kinderbonus
Mit einer Neuauflage des Kinderbonus’ werden im Mai 2021 Familien mit insgesamt 150 Euro pro Kind unterstützt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen begrüßt die Maßnahme der Bundesregierung grundsätzlich. Sie mildere aber nicht die bestehende Kinderarmut und die Benachteiligung von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen, bemängelt der Verband. Dass die finanzielle Notlage gerade bei diesen Familien zugenommen hat, zeige der erhöhte Beratungsbedarf beim SoVD in Niedersachsen während der Pandemie. Eine Kindergrundsicherung könne nachhaltig zur Chancengleichheit aller Kinder beitragen, so der SoVD.
Für jedes Kind, für das 2021 in mindestens einem Monat Kindergeldanspruch besteht, wird im Mai von den Familienkassen erneut ein Kinderbonus ausgezahlt. Dieser beträgt 150 Euro pro Kind und wird einkommensunabhängig gewährt. Er soll dabei helfen, Familien in der Corona-Pandemie finanziellen Handlungsspielraum zu geben. „Als größter Sozialverband in Niedersachsen begrüßen wir, dass der Kinderbonus nicht extra beantragt werden muss und dass er Familien mit geringem Einkommen wirklich zugutekommt“, sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD-Landesverbands Niedersachsen. Der Kinderbonus wird bei Sozialleistungen, beim Kinderzuschlag oder beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
Für die nachhaltige Entlastung von Familien mit kleinem Einkommen seien solche Einzelmaßnahmen aber nicht geeignet. Während der Pandemie hat sich der Beratungsbedarf beim SoVD in Niedersachsen besonders im Bereich Wohngeld oder Hartz IV deutlich erhöht. Das zeige, dass durch die Auswirkungen der Pandemie auch immer mehr Familien mit Kindern in finanzieller Not seien. „Um die seit Jahren steigende Kinderarmut zu mildern und Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen zu ermöglichen, muss eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt werden“, fordert Sackarendt. Diese müsse den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen abdecken. Kinder aus Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, sind aus Sicht des SoVD derzeit benachteiligt, denn das Kindergeld werde auf den ohnehin viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsatz für Kinder angerechnet. „Eine Kindergrundsicherung würde zu echter Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Kinder beitragen“, ist der SoVD-Chef überzeugt.