SoVD fordert: Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten senken
Seit 2004 müssen Bezieher von Betriebsrenten sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung zahlen – also doppelt so viel wie vorher. Das führt bei vielen Betroffenen zu großen Mehrbelastungen. „Viele unserer mehr als 276.000 Mitglieder fühlen sich ungerecht behandelt“, sagt SoVD-Landesvorsitzender Adolf Bauer. Es sei an der Zeit, dass die niedersächsische Landesregierung sich im Bundesrat dafür stark mache, dass betroffene Rentner entschädigt werden und die Regelung wieder gekippt wird.
Wer eine Betriebsrente erhält und gesetzlich krankenversichert ist, muss seit 2004 doppelt so hohe Beiträge zahlen wie vorher. Verantwortlich dafür ist das sogenannte „GKV-Modernisierungsgesetz“, das Rentner dazu verpflichtet, sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zu übernehmen.
„Bei uns in der Beratung ist dieses Thema ein Dauerbrenner. Die Betroffenen empfinden die Regelung als ungerecht und haben dadurch finanzielle Einbußen“, so Bauer. Problematisch sei vor allem, dass es keinen sogenannten Vertrauensschutz gäbe. „Als die Betroffenen sich für die Betriebsrente als Altersvorsorge entschieden haben, gab es diese Regelung ja noch gar nicht. Sie haben also mit einem ganz anderen Betrag für ihre Rente geplant“, gibt der SoVD-Chef zu bedenken.
Mittlerweile gebe es Bestrebungen seitens der Bundespolitik, zumindest über eine Entschädigung für die Rentner nachzudenken. Bauer appelliert dabei aber auch an die niedersächsische Landesregierung: „Die Große Koalition muss sich jetzt unbedingt dafür stark machen, dass das Gesetz wieder rückgängig gemacht wird. Ansonsten ist die Betriebsrente als zusätzliche Säule bei der Altersvorsorge nicht mehr attraktiv.“
Grundsätzlich fordert Niedersachsens größter Sozialverband ohnehin eine Stabilisierung der gesetzlichen Rente und die Rückkehr zu einem Niveau, das den Lebensstandard sichert.