Pflege: Ab 2019 einfacher in Kur gehen
Angehörige zu Hause zu pflegen, ist für viele Betroffene belastend – körperlich und auch seelisch. Um für Entlastung zu sorgen, gibt es spezielle Reha-Maßnahmen. Zum 1. Januar soll es leichter werden, diese zu beantragen. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen hin.
Für 85 Prozent der betroffenen Angehörigen bestimmt die Pflege den Alltag. Die Hälfte von ihnen kümmert sich sogar mehr als zwölf Stunden am Tag um den Pflegebedürftigen. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der Barmer hervor: Viele Angehörige seien an der Belastungsgrenze angekommen.
Um eine Auszeit vom Pflegealltag nehmen zu können, gibt es spezielle Reha-Maßnahmen. Das Problem bislang: Es müssen alle ambulanten Versorgungen am Wohnort ausgeschöpft werden, damit eine stationäre Kur genehmigt wird. Das ändert sich zum 1. Januar. Dann können pflegende Angehörige eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn ambulante Maßnahmen ausreichend wären.
„Gerade für diejenigen, die durch die Pflege sehr belastet sind, ist die Änderung wichtig. Viele von ihnen konnten ambulante Reha-Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil es die familiäre Situation vor Ort nicht zugelassen hat“, sagt SoVD-Beraterin Katharina Lorenz. Ab 2019 müsse die Krankenkasse dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige während einer stationären Kur untergebracht wird. Bislang mussten sich die Angehörigen selbst kümmern. „Das ist für viele eine große Erleichterung“, so Lorenz.
Wer als pflegender Angehöriger eine stationäre Reha antreten möchte, muss sich diese vom Arzt verordnen lassen und sie bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragen. Dabei helfen die SoVD-Berater in ganz Niedersachsen. Eine Übersicht über die Beratungszentren gibt es hier.