SoVD fordert: Betriebsrentner endlich entlastenPressemitteilung vom 8. Juli 2019
Seit 2004 müssen Betriebsrentner den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Vorher musste weder das eine noch das andere übernommen werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen sieht darin schon lange eine unzumutbare Mehrbelastung für diejenigen, die privat vorgesorgt haben. Jetzt scheint Bewegung in das Thema zu kommen: Die Große Koalition auf Bundesebene möchte bis September eine Lösung präsentieren. „Die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten müssen sich in ihren Fraktionen dafür starkmachen, dass diese Regelung wieder gekippt wird“, fordert der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt.
Die Zahlung des vollen Beitragssatzes führt bei den betroffenen Rentnern dazu, dass das Polster der betrieblichen Altersvorsorge um fast 20 Prozent schmilzt. „Seitens der Politik wird immer propagiert, dass privat vorgesorgt werden muss, um Altersarmut zu verhindern. Mit dem Gesetz wurden ausgerechnet die bestraft, die dem gefolgt sind“, kritisiert Sackarendt. Besonders ungerecht sei die Tatsache, dass es keinen Bestandsschutz gebe, es sind also auch die Rentner betroffen, die vor dem Stichtag einen Vertrag abgeschlossen haben. „Das bedeutet, dass sich viele Betroffene eine höhere Rente ausgerechnet haben als, sie durch die Neuregelung bekommen werden. Das ist vor allem für diejenigen hochproblematisch, die auf das Geld angewiesen sind“, so der SoVD-Chef weiter.
Aus SoVD-Sicht müssen sich jetzt die Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen vehement dafür einsetzen, dass die Ungerechtigkeit beendet wird. „Wünschenswert wäre, dass wir zur Regelung vor 2004 zurückkehren. Zumindest die Zahlung des Arbeitgeberanteils muss sofort für alle abgeschafft werden. Das bringt schon mal eine 50-prozentige Entlastung“, fordert Sackarendt.