SoVD hilft bei Fragen und AntragstellungSonderregelung für Pflege-Auszeit gilt noch bis Jahresende
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, gibt es viel zu organisieren. Dafür kann man sich von seinem Job freistellen lassen. Im Zuge der Corona-Krise ist dies für 20 anstatt wie bisher für zehn Tage möglich. Diese Regelung, die ursprünglich bis zum 30. September galt, ist jetzt bis zum 31. Dezember ausgeweitet worden. Der SoVD in Niedersachsen beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.
Wenn die Eltern oder der Partner nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig sind, müssen der Alltag umgestellt und viele Dinge neu arrangiert werden. Betroffene können in solchen Situationen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Damit kann man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhält zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz.
„Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt. Eigentlich sollte die Regelung bis Ende September gelten, jetzt ist sie noch bis zum 31. Dezember ausgedehnt worden“, sagt Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. „Das Unterstützungsgeld muss allerdings extra beantragt werden. Das ist manchmal etwas kompliziert“, so Lorenz weiter.
Deshalb hilft der SoVD in Niedersachsen Ratsuchenden weiter. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Das SoVD-Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.