Wer hat Anspruch und wie wird die Leistung berechnet?SoVD beantwortet Fragen zur Grundrente
Zum 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Sie soll rund 1,3 Millionen Menschen zugutekommen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem nur eine geringe Rente erhalten. Die Grundrente muss zwar nicht beantragt werden, trotzdem haben die Betroffenen zahlreiche Fragen zu der neuen Leistung. Der SoVD in Niedersachsen gibt darauf die wichtigsten Antworten.
Nach jahrelanger Diskussion kommt nun endlich die Grundrente. Davon sollen vor allem diejenigen profitieren, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen können und gleichzeitig durchschnittlich wenig verdient haben.
Das Problem an der Grundrente: Das Berechnungsverfahren ist kompliziert. „Wir merken täglich in unserer Beratung, dass die Menschen sich unsicher sind, ob sie überhaupt Anspruch haben und wie hoch die Grundrente eventuell ausfallen könnte“, erläutert Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. Die Grundrente werde zwar automatisch ausgezahlt, ein Antrag müsse nicht gestellt werden. „Allerdings gibt es immer wieder Fragen, inwiefern davon andere Leistungen wie etwa Wohngeld oder Grundsicherung betroffen sein könnten“, so Lorenz weiter. Für Laien sei es daher schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen. „Im Zweifelsfall sollte man deshalb immer einen Fachmann fragen“, rät die Beraterin.
Ratsuchende finden das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.