Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig sindSoVD hilft bei Antrag auf Pflege-Auszeit
Wer kurzfristig neben seinem Job die Pflege für einen Angehörigen organisieren muss, kann sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf eine solche Leistung haben und wie sie sie erhalten. Der SoVD in Niedersachsen beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.
Die Situation kommt ganz unerwartet: Nach einem Krankenhausaufenthalt wird zum Beispiel der Vater pflegebedürftig und muss versorgt werden. In diesem Fall gibt es viel zu organisieren. Um die Situation für Berufstätige zu erleichtern, hat die Bundesregierung das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Damit kann man sich normalerweise zehn Arbeitstage vom Job freistellen lassen und erhält zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz. „Im Zuge der Corona-Krise wurde der Zeitraum sogar auf 20 Tage ausgedehnt. Diese Regelung gilt noch bis zum 30. September“, sagt Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover.
Das Problem: Die wenigsten Betroffenen wissen, dass ihnen diese Leistung von der Pflegekasse zusteht. „Außerdem muss das Unterstützungsgeld extra beantragt werden. Damit sind viele oft überfordert, weil solche Situationen ohnehin schon sehr emotional sind und viel zu organisieren ist“, so Lorenz weiter.
In diesen Fällen hilft der SoVD in Niedersachsen weiter. Die Beraterinnen und Berater prüfen, ob ein Anspruch besteht, stellen den Antrag und beantworten generell Fragen rund um das Thema Pflege. Ratsuchende finden das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.