Für Rentnerinnen und Rentner mit geringem EinkommenSoVD-Tipp: Jetzt Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen
Anfang des Jahres wurde mit der Grundrente ein Freibetrag für die Grundsicherung im Alter eingeführt. Dadurch können Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung jetzt zwischen 100 Euro und 223 Euro ihrer gesetzlichen beziehungsweise einer vergleichbaren Rente behalten – anrechnungsfrei. Als Voraussetzung müssen 33 Jahre bestimmter rentenrechtlicher oder vergleichbarer Zeiten erfüllt werden. Der SoVD in Niedersachsen rät Betroffenen, unbedingt einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen zu lassen.
Seit diesem Jahr können Rentenversicherte von einem Freibetrag auf die Grundsicherung im Alter profitieren. Anspruch haben Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre bestimmter rentenrechtlicher Zeiten – sogenannte Grundrentenzeiten – oder vergleichbarer Zeiten erfüllen. Dann werden 100 Euro und zusätzlich noch einmal weitere 30 Prozent des Restbetrages nicht auf die Grundsicherung angerechnet – der Freibetrag liegt je nach finanzieller Situation zwischen 100 und 223 Euro.
Ein weiterer Vorteil des Freibetrags: Mehr Menschen sind berechtigt, Grundsicherung im Alter zu beziehen. Allerdings müssen sie einen Antrag stellen. „Da nachträglich keine Antragstellung mehr möglich ist, sollten Betroffene unbedingt vorsorglich einen Antrag stellen“, rät Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover.
Für wen es sinnvoll ist, einen vorsorglichen Antrag zu stellen und weitere Fragen zum Freibetrag beantworten die Beraterinnen und Berater des SoVD in Niedersachsen. Telefonisch ist der Verband unter 0511 65610721 zu erreichen. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.