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Krankenkasse muss in bestimmtem Fällen Energiekosten für Hilfsmittel tragenSoVD-Tipp: Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten lassen

Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt*von der Ärztin verordnet und – wenn alles gut läuft – auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. SoVD in Niedersachsen hilft Betroffenen, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Doch die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kund*innen darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse vorab bewilligt wurde“, erklärt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Für selbstbeschaffte Hilfen erhielten Betroffene keine Stromkostenerstattung.

Leider sind die Regelungen der Krankenkassen nicht einheitlich. „Manche zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Lorenz weiter. Es lohne sich aber, sich nach den Regelungen der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, denn Stromkosten könnten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen beantworten Fragen, unterstützen bei der Antragstellung und legen – wenn nötig – Widerspruch ein. Der Verband ist unter 0511 65610721 erreichbar. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.