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SoVD informiert zum Krankenkassenwechsel Steigende Zusatzbeiträge: Krankenkassen müssen nicht per Post informieren

Viele der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen 2023 voraussichtlich ihre Zusatzbeiträge. Das Problem dabei: Sie sind nicht dazu verpflichtet, per Post über die Anhebung zu informieren. Der SoVD in Niedersachsen informiert darüber, worauf Versicherte unbedingt achten sollten und wie ein Krankenkassenwechsel möglich ist.

Für das nächste Jahr wird eine Erhöhung der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen erwartet. „Versicherte müssen damit rechnen, dass ihre Beiträge um durchschnittlich 0,3 Prozent steigen könnten“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Die Krankenkassen sind allerdings nicht verpflichtet, Betroffene über diese Anhebung per Post in Kenntnis zu setzen. Es reicht aus, wenn die Angabe spätestens einen Monat vorher auf der Internetseite oder im Mitgliedermagazin gemacht wird. „Daher sollten Versicherte unbedingt wachsam sein und gegebenenfalls von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, rät Lorenz.

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss lediglich einen Mitgliedsantrag beim neuen Versicherungsträger stellen. Ein Kündigungsschreiben ist nicht nötig, denn alle weiteren Formalitäten erledigen die beteiligten Kassen unter sich. „Versicherte müssen jedoch darauf achten, ihren Antrag in dem Monat zu stellen, in dem die erhöhten Zusatzbeiträge erstmals gelten“, weiß Lorenz.

 Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen beantwortet gerne weitere Fragen zum Thema und bieten zudem eine individuelle Beratung hierzu an. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Der SoVD ist unter 0511 65610721 erreichbar. Alle Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.