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SoVD-Tipp: Steuererleichterung durch absetzbare Ausgaben und FreibeträgeSteuerpflichtig im Rentenalter: Das müssen Sie beachten

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Rentner*innen Steuern zahlen – eine steuerliche Erleichterung ist aber möglich. Neben Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, gibt es auch einen Rentenfreibetrag und einen Altersentlastungsbetrag. Der SoVD in Niedersachsen rät, sich beim zuständigen Finanzamt zu erkundigen.

Auch Rentner*innen sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – und zwar, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Betrag deckt das Existenzminimum ab und liegt 2021 für Einzelpersonen bei 9.744 Euro im Jahr, für Ehepaare wird er verdoppelt. Wer keine Steuererklärung abgibt, wird vom Finanzamt dazu aufgefordert. „Betroffene sollten auf die Anfrage des Finanzamtes so schnell wie möglich reagieren, sonst wird die steuerliche Situation geschätzt. Das kann Steuernachzahlungen mit sich bringen“, erläutert Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Hannover.

Allerdings wird nicht die gesamte Rente versteuert, denn jedem steht ein Rentenfreibetrag zu. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und bleibt über die Jahre unverändert. Wer 2021 in Rente geht, hat einen Freibetrag von 19 Prozent. Für über 64-jährige Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen oder beispielsweise Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, kann auch der Altersentlastungsbetrag die Steuern senken. Die Höhe des Betrags orientiert sich am Geburtsjahr. Außerdem können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden: beispielsweise Handwerkskosten, Ausgaben für ein Pflegeheim oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa eine Reinigungskraft. Außerdem sind selbstgetragene Gesundheitskosten absetzbar. Diese beinhalten zum Beispiel medizinische Behandlungen, Kuren oder Medikamente. „Ab einem Grad der Behinderung von 20 kann auch der Behinderten-Pauschbetrag eine steuerliche Entlastung bringen. Daher raten wir bei körperlichen Einschränkungen, einen Grad der Behinderung zu beantragen“, sagt Lorenz.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen. Unter der Telefonnummer 0511 65610721 kann der Verband telefonisch kontaktiert werden. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.