Rentner*innen droht andernfalls Ausfall der RentenzahlungenUmzug unbedingt bei „Renten Service“ der Deutschen Post melden
Für die Rentenauszahlung ist der sogenannte „Renten Service“ der Deutschen Post zuständig. Daher sollten Rentner*innen nach einem Umzug auch dort unbedingt die Adressänderung mitteilen. Versäumen sie dies, wird die Zahlung der Rente eingestellt, bis eine aktuelle Anschrift vorliegt. Alle wichtigen Informationen dazu hat der SoVD in Niedersachsen.
Der sogenannte „Renten Service“ ist ein Dienstleister der Deutschen Post, der im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rente an berechtigte Empfänger*innen auszahlt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Rentner*innen nach einem Umzug auch dort ihre neue Adresse mitteilen. „Das gilt sowohl für Umzüge innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD.
Kann der „Renten Service“ die aktuelle Anschrift nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermitteln, stoppt er die weitere Auszahlung. „Daher sollten Betroffene unbedingt daran denken, den ‚Renten Service‘ rechtzeitig zu informieren. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist das per E-Mail möglich. Wandern Betroffene aus, muss die Meldung postalisch erfolgen“, erklärt Lorenz. Sobald dem „Renten Service“ die neue Adresse vorliegt, werden eingestellte Rentenzahlungen fortgeführt.
Bei weiteren Fragen zum Thema „Rente“ helfen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne weiter. Der Verband ist telefonisch unter 0511 65610721 zu erreichen. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.