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Neues Gesetz bringt eine Gleichbehandlung von Wegstrecken Unfallversicherungsschutz für Homeoffice ausgeweitet

Vor Kurzem sind wichtige Änderungen für den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice in Kraft getreten. Es sind ab sofort auch Wege im eigenen Haushalt sowie die Begleitung von Kindern zu einer außerhäuslichen Betreuung versichert. Bei Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen zur Verfügung.

Bisher waren Wege im Homeoffice nicht durch einen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Das hat sich mit dem kürzlich in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz geändert. „Das Gesetz enthält zwei Ergänzungen, die Wegstrecken im Homeoffice berücksichtigen. Somit wird eine Gleichbehandlung vom Arbeitsplatz zu Hause und dem im Büro ermöglicht“, erklärt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover.

Zum einen sind die sogenannten Betriebswege nicht mehr nur noch im Büro versichert, sondern auch im eigenen Haushalt. Dies beinhaltet zum Beispiel den Gang zu Toilette oder in die Küche zwecks Nahrungsaufnahme. Zum anderen gilt das Gesetz für Wege, die außer Haus zurückgelegt werden, um Kinder in die Betreuung zu bringen oder dort abzuholen – dabei kann es sich um die eigenen sowie Kinder von Ehe- oder Lebenspartner*innen handeln.

Bei weiteren Fragen zum Thema stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier. Telefonisch ist der Verband unter 0511 65610721 zu erreichen.