Weniger Bürokratie für BetroffeneVereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der SoVD in Niedersachsen informiert über die Sonderregelungen.
Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.
Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, weiß Lorenz. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungsanträgen.
Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung stehen die Beraterinnen und Berater des SoVD in Niedersachsen zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband telefonisch unter 0511 65610721. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie außerdem hier.