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SoVD informiert über ÄnderungenWechsel der Krankenkasse wird einfacher

Verkürzung der Vertragsbindung: Ab diesem Jahr wird es für Versicherte einfacher, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Bisher betrug die Mindestvertragslaufzeit mit einer gesetzlichen Krankenkasse 18 Monate. Diese wird jetzt auf 12 Monate verkürzt. Somit ist ein Wechsel für Versicherte schneller möglich. Bei Fragen stehen die Beraterinnen und Berater des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen zur Verfügung.

„Es war noch nie so leicht, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln“, erklärt Katharina Lorenz vom SoVD-Landesverband Niedersachsen. „Es ist nicht einmal ein Kündigungs-schreiben nötig.“ Denn: Versicherte müssen lediglich den Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse ausfüllen. Alle weiteren Formalitäten erledigen die beteiligten Kassen unter sich.

Leider haben corona-bedingte Mehrausgaben zur Folge, dass 31 von 76 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2021 erhöhen. Die gute Nachricht für alle Versicherten: Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, falls der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent übersteigen sollte. „Die Kündigung muss in dem Monat eingereicht werden, in dem der erhöhte Beitrag erstmalig fällig wird“, erläutert Lorenz. 

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich durchaus lohnen: Abhängig vom Einkommen des Einzelnen, kann schon ein Prozent weniger Beitragszahlung eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bewirken. 

Die Beraterinnen und Berater des SoVD in Niedersachsen beantwortet weitere Fragen zum Thema „Wechsel der Krankenkasse“ und bieten eine individuelle Beratung hierzu. Auf Wunsch werden auch alle nötigen Anträge und der Schriftverkehr mit den Krankenkassen übernommen. Die Kontaktdaten Ihres Beratungszentrums finden Sie hier. Gerne können Sie auch unter der Nummer 0511 65610721 anrufen.