Seit Juli 2023 können Versicherte selbst Rehaeinrichtungen vorschlagenWunsch- und Wahlrecht für Reha über Rentenversicherungsträger wurde reformiert
Möchten sie eine Reha antreten, haben Leistungsberechtigte ein Mitspracherecht, wenn es etwa um den Beginn der Maßnahme oder die Rehaklinik geht. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht wurde jetzt reformiert. Seit Anfang Juli können Versicherte, die eine Reha über den Rentenversicherungsträger beantragen, selbst Rehaeinrichtungen vorschlagen. Über alles Wichtige zu dieser Reform informiert der SoVD in Niedersachsen.
Um ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, können Betroffene beispielsweise nach einer Operation, einem Schlaganfall oder bei Long Covid einen Antrag auf eine stationäre oder eine ambulante Reha stellen. Je nach beruflicher Situation und Ursache der vorliegenden Erkrankung sind unterschiedliche Träger für die Kostenübernahme zuständig. Für Rehabilitationsmaßnahmen, die beim Rentenversicherungsträger beantragt werden müssen, wurde im vergangenen Monat das Wunsch- und Wahlrecht reformiert. „Davon profitieren vor allem Erwerbstätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Bisher hatten sie unter anderem ein Mitspracherecht, wenn darum ging, in welcher Klinik sie eine Reha antreten möchten. Ab sofort können Antragstellende dem zuständigen Träger der Rentenversicherung darüber hinaus auch Rehaeinrichtungen vorschlagen“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD. „Dieser prüft anschließend, ob die vorgeschlagenen Kliniken die notwendigen medizinischen Kriterien und Qualitätsstandards erfüllen und entscheidet dann über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.“
Unter www.meine-rehabilitation.de können Interessierte qualitätsgesicherte Einrichtungen finden und vorhandene Angebote vergleichen. „Wird das Wunsch- und Wahlrecht nicht in Anspruch genommen, bekommen Versicherte Vorschläge zugesandt, aus denen sie innerhalb von 14 Tagen auswählen können“, weiß Lorenz.
Für weitere Fragen rund das Thema Reha stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung. Sie sind außerdem bei der Antragstellung und dem Einlegen eines Widerspruchs bei Ablehnung behilflich. Der Verband ist unter 0511 65610721 erreichbar. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.