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SoVD erklärt die neuen Regeln ab OktoberZahnersatz: Mehr Zuschüsse für gesetzlich Versicherte

Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz benötigt, erhält dafür einen Zuschuss von der Krankenkasse. Dieser steigt ab Oktober durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung kräftig an – und lässt sich durch den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft sogar noch weiter erhöhen. Der SoVD in Niedersachsen stellt die neuen Regeln vor.

„Bisher deckt der sogenannte Festzuschuss 50 bis maximal 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung mit einem Zahnersatz ab“, erklärt Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. „Ab Oktober übernehmen die Krankenkassen dagegen in jedem Fall mindestens 60 Prozent.“ Bei einer regelmäßig im Bonusheft dokumentierten Zahnvorsorge während der letzten fünf Jahre steige der Zuschuss auf 70 und nach zehn Jahren sogar auf 75 Prozent.

In Härtefällen sei unabhängig von der Bonusregelung sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich. „Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte durch den selbst zu tragenden Eigenanteil unzumutbar belastet würde“, erläutert Lorenz. „Das ist zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe der Fall.“

Darüber hinaus gelte die Härtefallregelung auch für Versicherte mit besonders geringem Einkommen. „Für Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze in diesem Jahr bei monatlich 1.274 Euro brutto“, führt die SoVD-Beraterin aus. „Mit einem im selben Haushalt lebenden Angehörigen erhöht sie sich derzeit auf 1.751,75 Euro.“ Aber auch Versicherte, deren Einkommen leicht über der Grenze liege, könnten einen höheren Festzuschuss bekommen. „Dieser wird dann im Einzelfall von der Krankenkasse berechnet“, so Lorenz.

Individuelle Beratung dazu bietet der SoVD in Niedersachsen. Die Beraterinnen und Berater beantworten alle sozialrechtlichen Fragen rund um das Thema Gesundheit, stellen auf Wunsch die nötigen Anträge und übernehmen den Schriftverkehr mit den Krankenkassen. Ratsuchende finden das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden.