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Änderung seit 1. Januar 2024 gültigZuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht

Hannover. Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. Zum 1. Januar gab es hier eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der SoVD in Niedersachsen.

Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Diese Bezuschussung wurde zum 1. Januar 2024 zugunsten Betroffener erhöht. Welchen Betrag sie erhalten, richtet sich danach, wie lange Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. „Im ersten Jahr wird der Eigenanteil nun mit 15 statt wie bisher fünf Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr sind es 30 statt 25 Prozent und im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent. Auch im vierten Jahr ist der Zuschuss um fünf Prozent von 70 auf 75 Prozent gestiegen. Wir begrüßen diese Änderung, denn viele Betroffene sind allein schon aufgrund der massiv gestiegenen Pflegeheimkosten finanziell sehr stark belastet“, so Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen.

Anspruch auf einen Zuschuss zum Eigenanteil haben Pflegebedürftige, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen allerdings weiterhin selbst getragen werden. Kann eine pflegebedürftige Person diese sogenannten ungedeckten Kosten nicht aufbringen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege“, informiert Lorenz.

Da als Berechtigungsnachweis für den Zuschuss zum Eigenanteil eine Auskunft zur Wohndauer ausreicht, ist eine Beantragung nicht nötig. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese Information direkt an die Pflegeheime. Wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, erklärt Lorenz.

Bei Fragen und für die Beantragung von Hilfe zur Pflege sowie Fragen zu weiteren Pflegethemen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung. Der Verband kann unter 0511 65610721 kontaktiert werden. Eine Übersicht der Beratungszentren in Niedersachsen finden Sie hier.