Trotz andauernder schwerer ErkrankungenKrankengeld: Krankenkasse verweigert Fortzahlung
Hermann S. (Name geändert) ist wegen mehrerer Erkrankungen gesundheitlich schwer angeschlagen. Einer regulären Erwerbstätigkeit kann der 64-Jährige, der über vier Jahrzehnte gearbeitet hat, nicht mehr nachgehen. Trotzdem weigert sich seine Krankenkasse, das ihm zustehende Krankengeld zu zahlen und behauptet, er sei fit genug für den Arbeitsmarkt. Dagegen legt er mit Unterstützung des SoVD erfolgreich Widerspruch ein.
Hermann S. blickt auf ein fast 45-jähriges Erwerbsleben zurück. Unter anderem hat er 37 Jahre für ein Zinkwerk in Goslar gearbeitet. Als dieses in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, wird er in eine Transfergesellschaft übernommen. Kurz darauf erleidet der 64-Jährige einen Herzinfarkt. Bei einer Operation werden ihm zwei Stents und ein Bypass gelegt. S. bleibt nach der überstandenen Operation stark geschwächt, nicht zuletzt wegen weiterer gesundheitlicher Beschwerden, wie Diabetes und Lungenproblemen, mit denen er schon vor dem Infarkt zu kämpfen hatte. Wie bei einer schweren und fortlaufenden Erkrankung üblich, erhält er Krankengeld, das seine Krankenkasse – die AOK – zahlt. Doch obwohl er die 78 Wochen, in denen die Leistung gezahlt wird, noch nicht ausgeschöpft hat, entscheidet sich seine Krankenkasse dazu, ihm die Fortzahlung zu verwehren. Zuvor hatte die Kasse den Medizinischen Dienst (MD) wegen einer Einschätzung des Gesundheitszustandes des 64-Jährigen hinzugezogen – ein Vorgang, der bei längeren Erkrankungen durchaus üblich ist. Der MD vermerkt, dass Hermann S. arbeitsfähig ist, solange er nur einfache Tätigkeiten ausübt. „Das war völlig ungerechtfertigt. Mir ging es zu dem Zeitpunkt noch immer sehr schlecht“, sagt S. Kurz nach dem Bescheid der AOK muss er dann noch wegen eines schweren Infekts ins Krankenhaus. „Wie soll ich so arbeiten gehen?“, fragt sich der 64-Jährige fassungslos.
Der SoVD unterstützt Hermann S. im Widerspruchsverfahren
Hermann S. legt daraufhin mithilfe des SoVD Widerspruch gegen den Bescheid der AOK ein und besteht auf eine Fortzahlung des Krankengelds. Schließlich gehe es um Leistungen, die ihm zustehen, findet er.
Unterstützt wird er bei seinem Widerspruch von Dr. Christoph Ponto, Rechtsanwalt und Sozialberater im SoVD-Beratungszentrum Goslar. Der Jurist wundert sich über die Begründung der AOK. „Tatsächlich hat der Medizinische Dienst kein Gutachten über den gesamten Gesundheitszustand erstellt. Für eine Diagnose und eine rechtlich sichere Einschätzung der Arbeitsfähigkeit hätten alle relevanten ärztlichen Unterlagen durch einen Mediziner ausgewertet werden müssen. Das ist aber nicht passiert“, stellt Ponto fest. Diesen Eindruck erwecke die Krankenkasse aber in ihrer Begründung. Verschärfend komme hinzu, dass finanzielle Einbußen im Raum standen, denn Hermann S. hätte sich erst arbeitslos melden müssen, um Leistungen über die Agentur für Arbeit zu erhalten. Ponto begründet in seinem Widerspruch für das SoVD-Mitglied ausführlich, dass S. wegen seiner gesundheitlichen Probleme keiner Arbeit nachgehen kann. Außerdem erklärt der Jurist, dass der Vermerk des MD keinesfalls ausreiche, um darauf zu schließen, dass Hermann S. weiterhin am Erwerbsleben teilhaben kann.
Im zweiten Anlauf bestätigt der Medizinische Dienst dann doch die Arbeitsunfähigkeit
Daraufhin lässt die AOK den Fall noch einmal durch den MD prüfen. In der nun folgenden Stellungnahme wird deutlich, dass Hermann S. nicht arbeitsfähig ist. Die Krankenkasse lenkt ein. S. freut sich über den positiven Ausgang, ist aber auch enttäuscht von seiner Krankenkasse. „Das hätte gleich richtig laufen können, dann wäre mir viel Aufregung erspart geblieben“, sagt er. Dem SoVD ist er dankbar. „Herr Ponto hat mir sehr geholfen“, betont S.