SoVD fordert Gleichstellungsgesetz und inklusives Wahlrecht
Gute Ansätze findet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen im jetzt vorgelegten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit zur Zukunft der Inklusion in Niedersachsen. Neben Licht hat Landesvorsitzender Adolf Bauer auch Schatten entdeckt: „Gut, dass die Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (NBGG) aufgenommen worden ist – das hätte aber schon längst erledigt sein können“, kritisiert er. Außerdem sei das Wahlrecht nach wie vor nicht inklusiv.
Der Landesbehindertenbeirat habe schon vor langer Zeit detaillierte Vorschläge zu den Entwürfen für ein neues Gleichstellungsgesetz vorgelegt, dennoch sei bis heute nichts passiert. Bauer erinnert an den von einem breiten Bündnis unterstützten Appell.
Auch die Ausführungen zum inklusiven Wahlrecht gehen dem SoVD nicht weit genug. Menschen, für die in allen Angelegenheiten eine Betreuung angeordnet ist, seien weiter vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die im Aktionsplan enthaltene Formulierung „Stärkung des aktiven und passiven Wahlrechts“ sei zu allgemein. „Es muss darum gehen, die Wahlrechtsausschüsse abzuschaffen – wie es zum Beispiel Nordrhein-Westfalen bereits getan hat“, fordert der Landesvorsitzende.
Ansonsten sei es gut, dass der Aktionsplan nun endlich vorliege. „Das war ein dickes Brett“, erinnert sich der Landesvorsitzende. Man werde den weiteren Umsetzungsprozess kritisch und konstruktiv begleiten, der jetzt eingeschlagene Weg gehe in die richtige Richtung.